holzprojekt im neuen Kleid und als AG unterwegs
Neuer Auftritt, neue Rechtsform.
Derzeit findet im öffentlichen Beschaffungswesen eine Neuorientierung statt – weg vom Preis hin zur Qualität als Kriterium für Vergaben.
Die Vergabekriterien entwickelten sich weg vom Paradigma «Marktöffnung, Wettbewerb und Geld» hin zur Haltung «Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation» Dies sagt Marc Steiner, Bundesverwaltungsrichter im Video der Bürgergemeinde Arlesheim. Nachhaltigkeit solle künftig zu einem Zuschlagskriterium werden.
Marc Steiner ist in der Abteilung des Bundesverwaltungsgerichts tätig, welche u.a. Fälle des öffentlichen Beschaffungswesen beurteilt.
Diesen Sommer ist der Nationalrat auf die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen eingetreten. Mit der Revision will der Bund die verschiedenen existierenden gesetzlichen Grundlagen harmonisieren. Damit kommt er auch einem Wunsch der Wirtschaft nach.
Derzeit liegt der Ball bei der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben. Anschliessend geht das Geschäft zur Beratung in den Ständerat.
Bund, Kantone und Gemeinden sind verpflichtet, Bau-, Liefer- und Dienstleistungsverträge, deren Wert einen bestimmten Schwellenwert übersteigt, öffentlich auszuschreiben. Die Vergabe muss nach bestimmten rechtlichen Vorgaben durchgeführt werden. Dies gilt auch für alle Organisationen, welche öffentliche Aufgaben erfüllen, wie beispielsweise Vereine.
Allein die zentrale Bundesverwaltung beschaffte 2014 Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen im Wert von 5,5 Milliarden Franken.
Neuer Auftritt, neue Rechtsform.
Und alles Gute!
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Eine weitere wichtige Etappe ist geschafft.